Ić bin kein Schweizer

Erschienen in DAS MAGAZIN, 3. September 2016

Robert Matešić muss seinen Namen falsch schreiben, wenn er sich einbürgern lassen will

Mit dem Lineal zieht er einen Strich durch seinen Namen und schreibt ihn in Druckbuchstaben auf die gepunktete Linie: M a t e š i ć. Ausgesprochen: Ma-te-schitsch. Gefehlt hat das aufsteigende Strichlein, der Akut, über dem c.

Bitte kontrollieren Sie die Daten genau, hiess es im Schreiben des Zivilstandsamts der Stadt Zürich. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Er faltet das A4-Blatt mit dem korrigierten ć, steckt es in den Umschlag und macht einen Abendspaziergang zur Sihlpost, um das Dokument noch am selben Tag zurückzuschicken. Es geht um nichts Geringeres als seine Einbürgerung. Zum Glück, denkt er, hat er den Fehler noch rechtzeitig entdeckt.

Robert Matešić, Arzt in einer psychiatrischen Klinik nahe Zürich, hat den roten Pass mit dem kleinen weissen Kreuz beantragt, so wie mehr als 30 000 weitere Menschen jedes Jahr.

Die meisten von ihnen stammen – noch vor Italien und Deutschland – aus dem ehemaligen Jugoslawien, so auch Matešić. Alle Sommer seiner Kindheit hat er auf der Insel Vir in der kroatischen Adria verlebt, wo das Haus seines Vaters gleich neben der Dorfkirche steht und im Sommer die Touristen ihre Luftmatratzen und Sonnenschirme an den Strand schleppen. Den Rest des Jahres verbrachte er im deutschen Bergisch Gladbach, wohin seine Eltern 1970 auf der Suche nach Arbeit ausgewandert waren und wo er 1975 als jugoslawischer Staatsbürger zur Welt kam und aufwuchs. Nach dem Medizinstudium trat er eine Stelle im schweizerischen Embrach an. Seit zwölf Jahren lebt er nun im Kanton Zürich, die Schweiz ist ihm zur Heimat geworden. Als Kroatien 1991 seine Unabhängigkeit errang, wurde er automatisch Kroate. Im Alter von 26 Jahren tauschte er die kroatische Staatsbürgerschaft gegen die deutsche. Und nun, mit 41 Jahren, möchte er Schweizer werden.

Fünf Tage nachdem er seinen Namen korrigiert hat, am 13. Juni, erhält Robert Matešić wieder einen Brief vom Zivilstandsamt. Noch im Hausflur öffnet er ihn und liest:

Sehr geehrter Herr Matešic

Leider findet das Sonderzeichen ć im elektronischen Zivilstandsregister der Schweiz keine Anwendung und kann nicht erfasst werden. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme, dass wir Sie, wie in der Bestätigung der erfassten Personendaten angegeben, mit folgender Schreibweise im elektronischen Zivilstandsregister führen: Matešic.

Den Akzent über dem c hat die Sachbearbeiterin im Stadthaus nachträglich von Hand mit Kugelschreiber eingezeichnet. Etwas verloren wirkt das kleine blaue Strichlein in dem amtlichen Schreiben, das er seither zu Hause in einer Klarsichtfolie auf seinem Esstisch aufbewahrt. Sein Blick fällt auf die Unterschrift der Sachbearbeiterin. Ihr Name trägt einen Akzent. Allerdings über dem e. Zum Vornamen heisst sie Irène.

Ein Strichlein über dem e soll möglich sein, ein Strichlein über dem c nicht – wie kann das sein? Am nächsten Tag wählt Robert Matešić an seinem Schreibtisch in der Klinik in einer Arbeitspause die Nummer des Zivilstandsamts. «Tut uns leid», bedauert die Mitarbeiterin am Telefon, «da können wir Ihnen leider nicht helfen.» Zwar benötige man im Zivilstandsamt Zürich keinen Buchstaben dringender als das ć, aber es stehe – anders als das š – nun mal nicht in der Tabelle der zugelassenen Sonderzeichen. Und die Verantwortung für diese Tabelle liege auf oberster Verwaltungsebene, im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement in Bern.

«Bevor mein Name zu Matešic umgewandelt wird, verzichte ich lieber vollständig auf die Sonderzeichen», sagt er. «Dann möchte ich lieber Matesic heissen.» Ganz deutsch. So stehe es auf seinem Briefkasten. So seien seine Rechnungen adressiert. Und so unterschreibe er sogar manchmal E-Mails, wenn ihm die Zeit fehle, um die Sonderzeichen einzufügen. Diese Schreibweise sei zwar falsch, aber immerhin konsequent. Ein Zeichen zu übernehmen und das andere nicht, mache hingegen keinen Sinn. «Mein Name wäre ein genetisches Mischwesen, halb kroatisch, halb deutsch», sagt Robert Matešić, «wie die Kreuzung von einem Schaf und einer Ziege, eine Schiege.»

Dies sei, antwortet die Mitarbeiterin des Zivilstandsamts, leider nicht so einfach. Alle Sonderzeichen, die im Standardzeichensatz stehen, müssen angewendet werden. «Möchten Sie künftig Matesic statt Matešic heissen, müssen Sie eine Namensänderung beantragen», klärt sie ihn auf. Diese koste 600 Franken. Aber wenn er den Antrag schon jetzt stelle, vor der Einbürgerung, bekomme er einen Rabatt und müsse nur die Hälfte zahlen. 300 Franken, um seinen Namen statt zur Hälfte wenigstens komplett verhunzen zu lassen.

Robert Matešić bleibt jetzt abends länger im Büro und googelt, was er zum Thema finden kann. Beim Bundesamt für Statistik stösst er auf interessante Zahlen: Von 1991 bis 2014 haben mehr als 200 000 Personen aus Ex-Jugoslawien sich in der Schweiz einbürgern lassen. Rund zwei Drittel aller kroatischen, serbischen und bosnischen Nachnamen enden auf -ić – eine Verkleinerungsform, gleichbedeutend mit dem schweizerischen -li. Ursprünglich verriet die Namensendung, von wem einer abstammt, nach dem Prinzip: Matešić – der Kleine von Matthias. Ein Name auf -ic hingegen – ohne Akzent – entbehrt jeder Logik. Ein Herr Müller ist kein Herr Muller und Herr Matešić kein Herr Matešic.

Er begreift: Um Schweizerin oder Schweizer zu werden, haben mehr als 100 000 Menschen vor ihm eine Namensverstümmelung hingenommen. Er lässt sich von zwei Arbeitskollegen mit serbischen Wurzeln deren Pässe zeigen – und tatsächlich: Beide Namen enden auf -ic.

Auf der Website des Bundesamts für Justiz findet er schliesslich den berüchtigten Standardzeichensatz, den die Mitarbeiterin des Zivilstandsamts erwähnt hat. «Die Tabelle mit den guten Buchstaben», wie er sie bitterspöttisch nennt. Sie enthält 83 Symbole, die meisten von ihnen sind Buchstaben mit sogenannten diakritischen Zeichen: Punkte, Striche, Häkchen, Bögen oder Kreise, die dem Buchstaben über- oder untergesetzt sind, in einigen Fällen durch ihn hindurchgehen und die eine abweichende Aussprache oder Betonung anzeigen.

Von den fünf ausserordentlichen Buchstaben, die man für die kroatische Sprache benötigt, findet Robert Matešić in der Tabelle genau die Hälfte, also zweieinhalb: Š und š, Ž und ž und Đ. Der korrespondierende Kleinbuchstabe zum Đ ist đ und fehlt in der Tabelle. Genauso fehlen Č und č sowie Ć und ć. «Das ist», sagt Robert Matešić, «als ob man am Klavier einzelne schwarze Tasten herausreisst und dann versucht, Rachmaninow zu spielen.»

Warum diese aberwitzige Auswahl? Er beginnt nach einem langen Arbeitstag, am Bürocomputer alle europäischen Sprachen anhand der Tabelle durchzutesten. Auf Wikipedia sind die vollständigen Alphabete aufgelistet, das hilft. Schnell stösst er auf einen alten Bekannten, das Đ, und zwar im färöischen Alphabet. Färöisch wird auf einer Inselgruppe im Nordatlantik gesprochen, die zur dänischen Krone gehört und deren etwa 50 000 Bewohner eigentlich nur von sich reden machen, wenn sie jeden Sommer Hunderte Wale und Delfine abschlachten. Der korrespondierende Kleinbuchstabe zum Đ ist im Färöischen das ð, und im Gegensatz zum kroatischen Kleinbuchstaben đ befindet er sich in der Tabelle. Nun versteht Robert Matešić: Das Đ hat es in die Tabelle geschafft, nicht weil es zur serbokroatischen Sprache gehört, sondern für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich eine Färingerin oder ein Färinger  in der Schweiz einbürgern lassen will.

Der Schluss liegt nahe: Auch Š und š sowie Ž und ž haben ihren Platz im Standarddatensatz nicht deswegen ergattert, weil sie im Kroatischen vorkommen. Und tatsächlich, beide Buchstaben gehören zum erweiterten finnischen Alphabet. Finnland wird genau wie die Färöer-Inseln vollständig in der Tabelle berücksichtigt.

Robert Matešić liest und überprüft und vergleicht, und plötzlich sieht er es: Die Tabelle teilt Europa in zwei Hälften. In den Westen und den Osten. Ein dänischer Herr Øllgaard, eine spanische Frau Ñonuevo, eine schwedische Frau Mårtenssen – sie alle können sich problemlos mit vollständigem Namen einbürgern lassen. Ganz anders sieht es für eine polnische Frau Wiśniewski, einen tschechischen Herrn Dvořák, einen rumänischen Herrn Ceauşescu aus – wollen sie den Schweizer Pass erwerben, müssen sie auf Teile ihres Namens verzichten. Genauso ergeht es Ungarn, Letten, Türkinnen – ganz Osteuropa fehlt in der Tabelle. Als versperre der Eiserne Vorhang noch immer den Blick nach Osten.

Robert Matešić hat grosses Vertrauen in die Schweizer Behörden und als ausgebildeter Psychiater 219 Stunden psychoanalytische Selbsterfahrung hinter sich – aber nun verspürt er hilflose Wut. Wer als Bürger in dieses schöne, saubere Land aufgenommen werden möchte, muss zuerst seinen Namen verwestlichen. Das ist die Botschaft, die bei ihm ankommt.

Ma-te-schitz, so würde man seinen Namen künftig aussprechen, und das gefällt ihm gar nicht. So nämlich heisst der Erfinder des süsslich-künstlichen Energydrinks Red Bull. Mit dem Unterschied, dass man dessen Namen genau so schreibt: Dietrich Mateschitz. Der österreichische Milliardär, der gern Trachtenjanker trägt und für die Salzburger Berge schwärmt, muss familiäre Wurzeln auf dem Balkan haben, da ist Robert Matešić sich sicher. Offenbar wurde sein Nachname schon vor der Geburt radikal eingedeutscht.

Vielleicht sind einige -ić froh, wenn ihre diakritischen Zeichen verschwinden und sie ihren Namen nicht mehr ständig umständlich buchstabieren müssen. Robert Matešić ist sich bewusst, dass vielleicht gar nicht alle Betroffenen seinen Unmut teilen. Vielleicht lebt es sich besser, wenn der Name nicht allzu sehr auffällt. Nicht zu fremd klingt. Der Verein Secondos Plus setzt sich seit Jahren vergeblich dafür ein, dass Ausländer bei der Einbürgerung leichter einen schweizerisch klingenden Namen annehmen können, als Schutz vor Diskriminierung bei der Arbeits- und Wohnungssuche.

Tatsächlich gab es Zeiten, da hat auch Robert Matešić die diakritischen Zeichen lieber weggelassen. In der Schule und an der Universität schrieben alle seinen Namen falsch, Matesick, Matexik, Majestic, und daraus zog er den Schluss: je einfacher, desto besser. Aber je mehr er über sich und seine Herkunft nachdachte – die Voraussetzung, um ein guter Psychiater zu werden –, desto unbeirrter benutzte er die diakritischen Zeichen.

«Ich mag dieses Dreigestirn», sagt er. «Das Häkchen über dem s erinnert mich an eine Möwe, der i-Punkt ist vielleicht nichts Besonderes, aber das Strichlein über dem c, wie ein schief aufgesetzter Hut, gibt dem Namensende so eine elegante Note.» Er hat das š und das ć in seine E-Mail-Signatur eingefügt und in den Stempel, mit dem er Rezepte beglaubigt. Er wendet sie an, wenn er Verträge unterschreibt. Und wenn jemand nachfragt, wie sein Name richtig ausgesprochen werde, freut ihn das.

Anfang Juli wird in Zürich überall die Europameisterschaft 2016 übertragen. Robert Matešić kann nichts mit Fussball anfangen, aber für die Spielertrikots interessiert er sich. In vielen Mannschaften spielen junge Männer mit Wurzeln auf dem Balkan. Und siehe da: Auf dem roten Rücken des Schweizers Haris Seferovic fehlt – wenig überraschend – der Akzent über dem c, auf dem Rücken des schwedischen Stürmerstars Zlatan Ibrahimović hingegen ist der Name richtig geschrieben. In Schweden wird das ć bei der Einbürgerung also akzeptiert. Genau wie in Deutschland, wo Matešićs aktueller Pass ausgestellt worden ist. Warum nicht hier? «Die Schweiz war schon immer Zufluchtsort für Exilanten, das Uhrenhandwerk hat sie berühmt gemacht für Präzision, und es gibt vier offizielle Landessprachen», sagt Robert Matešić. «Dass ausgerechnet hier eine korrekte Namensschreibweise unmöglich ist, kann ich nicht verstehen.»

Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement erklärt man das so: Vom 1. Januar 2012 stammt die «Weisung über die Bestimmung und Schreibweise der Namen von ausländischen Staatsangehörigen», unterzeichnet von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, veröffentlicht auf der Website des EJPD. Darin heisst es zwar: «Der amtliche Name von ausländischen Staatsangehörigen ist grundsätzlich unverändert und vollständig aus den vorgelegten Ausweispapieren gemäss Ziffer 3.2. zu übernehmen», aber auch: «In Systemen, die einen reduzierten Zeichensatz verwenden, sind die Sonderzeichen gemäss Anhang 2 umzusetzen.»

Die Bundesverwaltung nutzt zur Erfassung von Personendaten verschiedene Systeme. Für die Fahndung nach Personen setzt die Polizei das Fahndungssystem Ripol ein. Die Mitarbeiter ausländischer Vertretungen werden vom Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten im Informationssystem Ordipro erfasst. Den wichtigsten und grössten Personendatensatz der Schweiz verwaltet das Bundesamt für Justiz im Personenstandsregister Infostar. Das Personenstandsregister erfasst die komplette Schweizer Wohnbevölkerung und sämtliche Auslandschweizer, sowie alle Geburten, Trauungen, eingetragenen Partnerschaften, Kindesanerkennungen, Scheidungen, Geschlechtsänderungen, Todesfälle. Für die Bedeutung, die dieses Register für die darin registrierten Menschen hat, steht in der Weisung das schöne Wort «Hauptidentität». Dummerweise kennt ausgerechnet das System Infostar als einziges nur einen reduzierten Zeichensatz. Den Standardzeichensatz ohne das ć.

Für die Erstellung des Standardzeichensatzes haben die Informatiker des EJPD sich 2006 in Genf bei der Internationalen Organisation für Normung Hilfe geholt: Die Tabelle beruht auf der weltweit angewendeten ISO-Norm 8859-15. Diese umfasst per Definition die westeuropäischen Sprachen. Hätte man sich für eine andere Richtlinie der Normgruppe entschieden, könnte man den Namen von Robert Matešić heute fehlerfrei in seinen Schweizer Pass schreiben. Denn ISO 8859-2 umfasst die mitteleuropäischen Sprachen, dazu gehört Kroatisch. Allerdings wären Färöisch, Finnisch und viele andere dann ausgeschlossen.

Jede der 15 Richtlinien deckt aus technischen Gründen höchstens 191 Symbole ab – leider zu wenig für ganz Europa. Will man alle europäischen Sprachen berücksichtigen, braucht es ein anderes System, basierend auf einer anderen Norm. Nämlich der, die bereits im polizeilichen Fahndungssystem und in der Diplomaten-Datenbank im Einsatz ist: UTF-8, gleichbedeutend mit ISO 10646. Weltweit basieren 87,5 Prozent aller Webseiten darauf, so auch auch das deutsche Personen–s-tands-register. UTF-8 ist heute der Kodierungsstandard für alles Digitale.

An den Wochenenden macht Robert Matešić lange Spaziergänge an der Limmat. Im Gehen kann er besser denken. Die Regierung dieses Landes zieht also die westeuropäischen Sprachen den osteuropäischen vor. Es fällt ihm schwer, die Sache nicht persönlich zu nehmen.

Vor ein paar Monaten hat ein Kollege ihm den Film «Die Schweizermacher» von Rolf Lyssy empfohlen. «Schau dir den erst mal an, bevor du den ganzen Stress auf dich nimmst», hat er gesagt. Für Robert Matešić beweist der Film über die pedantische Einbürgerungsprozedur der Frau Vakulić vor allem eins: Schon im Jahr 1978 wussten die Schweizerinnen und Schweizer genau, wie man jugoslawische Namen richtig ausspricht. Aber noch immer wollen sie nicht wahrhaben, wie man sie richtig schreibt.

In der Buchhandlung kauft Robert Matešić für 15,90 Franken das «Schweizerische Zivilgesetzbuch». Auf Seite 10, Artikel 29, liest er: «Wird jemandem die Führung seines Namens bestritten, so kann er auf Feststellung seines Rechts klagen.» Die Bundesverfassung packt die Verkäuferin ihm dazu, sie ist gratis. Artikel 8 lautet: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache …» Diskriminierung aufgrund der Sprache, das ist es, was er empfindet.

Bei der kostenfreien Rechtsberatung der Stadt Zürich blickt er in ratlose Gesichter. So einen Fall hatte man hier noch nie. «Vielleicht hören wir ja irgendwann von einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg», sagt die Juristin zum Abschied. Inzwischen kennt Matešić kaum noch ein anderes Gesprächsthema, ob am Telefon mit seinem Vater, im Fitnessstudio mit dem Kollegen, beim Mittagessen in der Klinikkantine.

«Konzentrier dich besser auf das Wesentliche», sagen die einen, die anderen finden: «Das kannst du nicht auf dir sitzen lassen, du musst dich wehren!» Ein Arbeitskollege gibt ihm die Telefonnummer seiner Tante, einer Anwältin. Das halbstündige Gespräch mit der Expertin raubt ihm jede Hoffnung: Selbst wenn er gewinnen würde, die Gegenseite würde das Verfahren wohl durch alle Instanzen ziehen. Bis ein Urteil gefällt wäre, würden Jahre vergehen und Tausende Franken Anwalts- und Verfahrenskosten anfallen. 

Nun begreift er, warum keiner der über 100 000 Betroffenen vor ihm geklagt hat. Vielleicht, überlegt Robert Matešić, hat die kollektive Resignation seiner Landsleute aber auch historische Gründe. «Man muss wissen, dass die Kulturen auf dem Balkan das ganze 20. Jahrhundert hindurch nie politische Kontinuität kennengelernt haben. Das hat eine Mentalität hervorgebracht, die zu Fatalismus neigt. Gerade im Kontakt zu Behörden sagt man sich: Na gut, kann man nichts machen, muss man halt akzeptieren.» Robert Matešić hingegen hat sein Leben in Deutschland und der Schweiz verbracht, wo er gelernt hat, dass man Bürgerrechte besitzt und sich aufregen darf. «Ich bin schlimmer als ein Jugo», sagt er in ironischem Ton. «Ich bin ein deutscher Jugo.»

Die Rechtsanwältin hat geraten, er solle sich an einen Parlamentarier wenden, am besten an einen -ic. Das sei effektiver, als den mühseligen Rechtsweg zu beschreiten. Auf der Website der Bundesversammlung klickt er sich durch alle Stände- und Nationalräte, aber da ist leider kein einziger mit erkennbaren Wurzeln auf dem Balkan.

Und deshalb setzt er sich eines Abends hin und formuliert einen Brief an die Person, deren Aufgabe es wäre, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen. Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga, beginnt er. Zweimal überarbeitet er den Text, bis er endlich zufrieden ist. Sie muss mich verstehen, denkt er, sie ist mit einem Schriftsteller verheiratet und hat englische und spanische Literatur studiert. Sprachliche Feinheiten können ihr nicht egal sein. Seinen Brief schliesst er mit den Worten: Erkennen Sie also die Zeichen der Zeit (bevorstehende Ratifizierung des Kroatien-Protokolls), setzen Sie ein  Zeichen (ć) und lassen Sie mir meinen Namen – mehr verlange ich ja nicht! Mit freundlichen Grüssen, Robert Matešić.

Er druckt die drei Seiten aus, steckt sie in einen Umschlag und geht damit wieder zur Zürcher Sihlpost. Es ist Montag, der 1.  August, der höchste Feiertag des Landes, und ein bisschen Symbolik, findet er, ist der Sache durchaus angemessen.

Das Antwortschreiben aus dem EJPD kommt schnell, genau wie Matešić es von Schweizer Behörden gewohnt ist. Schon am 5. August wird es in Bern von Martin Dumermuth, dem Direktor des Bundesamts für Justiz, unterschrieben, im Auftrag von Frau Bundesrätin Sommaruga.

Diesmal hat man sich die Mühe gemacht, seinen Namen richtig zu schreiben. Sehr geehrter Herr Matešić, steht da. Es folgen Artikel und Absätze, die die juristisch korrekte Anwendung des Standarddatensatzes belegen. Und weiter: Dass es in der Schweiz mehr und mehr Vor- und Familiennamen gibt, deren «richtige»  Darstellung durch die rechtliche Massgeblichkeit jenes Zeichensatzes verunmöglicht wird, ist bekannt. Leider bringt aber eine Änderung der entsprechenden Verordnungsbestimmung für sich allein noch nicht die gewünschte Lösung. Nicht nur das Zivilstands-register des EJPD müsste angepasst werden, sondern auch sämtliche Personendatenbanken auf allen Verwaltungsebenen der Schweiz – beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Mit anderen Worten: Das Problem ist bekannt, aber seine Lösung zu teuer.

Robert Matešić macht sich keine Illusionen mehr, er könne sein Ziel bald erreichen. «Das System ist immer stärker als der Einzelne, das sehe ich ganz realistisch», sagt er. «Man kann nicht auf Dauer als David gegen mehrere Goliaths kämpfen.» Soll er sein Einbürgerungsgesuch zurückziehen? Auf den Schweizer Pass verzichten, um seinen Namen zu behalten? Aber damit würde er sich den einzigen Weg versperren, der ihm noch bleibt: sich durch die Staatsbürgerschaft das Recht auf politische Partizipation zu erwerben, um mit demokratischen Mitteln für eine Gleichbehandlung der europäischen Buchstaben zu kämpfen. Das Recht auf den eigenen Namen, Artikel 29 ZGB, das verjährt nie. 

Wie es weiterging:

Auf diesen Artikel hin hat der Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth eine Interpellation eingereicht. Unter Federführung des Bundesamtes für Statistik (BFS) arbeiten die betroffenen Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden seit Januar 2017 an einer Lösung des Problems. Mitglied der Arbeitsgruppe sind unter anderem das Amt für Zivilstandswesen, das Staatssekretariat für Migration, das Aussen­departement, das Bundesamt für Polizei und der Verband Schweizerischer Einwohnerdienste.